AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Heesen GmbH
Hohenzollernstr. 15
41061 Mönchengladbach

Fassung 01.01.2020

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Vertrages

Heesen GmbH | unnormal entertainment

unnormal entertainment ist eine Abteilung für Miet- und Dienstleistungen der Heesen GmbH.
Im Rahmen dessen ergeben sich folgende Geschäftsbedingungen für Kunden dieser Projektabteilung.

Im nachfolgenden Text werden wir unter Anderem als Vermieter genannt. Die Gegenseite tritt als Kunde, Auftraggeber oder Mieter auf.

 

Unverbindliche Reservierung

Eine unverbindliche Reservierung von Leistungen ist nicht möglich.

 

Vertrag, Vertragsabschluss und Rechnung

(1) Ein Vertrag mit der Heesen GmbH kommt zustande, wenn der Kunde uns das Angebot bzw. den Vertrag bestätigt (schriftlich, per Mail, WhatsApp, SMS, Facebook o.ä.). Nach Erhalt der Buchungsbestätigung, ist der Vertrag wirksam. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB`s. Der Vertrag ist ebenfalls verbindlich für die Rechtsnachfolge beider vertragschließender Vertragspartner.

(2) Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung von o.g. Schriftstücken genügt dem Erfordernis der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(3) Sollte die Vereinbarung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies seine Wirksamkeit im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen. Die Rechnung wird nach Vertrag und AGBs erstellt und ist vom Auftraggeber innerhalb der definierten Frist zu zahlen. Der Auftraggeber stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

 

Übergabe und Mietdauer

1) Die Heesen GmbH erfüllt den Mietvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, durch Bereitstellung des Mietgegenstandes an seinem, im Mietvertrag benannten Geschäftsstandort. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit Übergabe des Gegenstandes an den Mieter statt.

(2) Die Mietzeit beginnt, wenn nicht anders vereinbart, ungeachtet der regulären Öffnungszeiten des Vermieters am vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände und endet am vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände. Gibt der Mieter die Mietsache nicht fristgerecht zurück, so hat er den Vermieter hierüber zu informieren. Der Vermieter kann vom Mieter im Falle der verspäteten Rückgabe der Mietsache Schadensersatz verlangen. Die regulären Öffnungszeiten des Vermieters sind werktags (Montag bis Freitag) von 10.00 – 17.00 Uhr.

3) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen und dem Vermieter einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform.

 

Langfristige Vermietung

(1) Soweit die vereinbarte Mietzeit mehr als ein Tag beträgt oder der Mieter die Mietsache aufgrund verspäteter Rückgabe länger als einen Tag in Besitz genommen hat, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen sowie auch die Wartung der Mietsache selbständig und auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

(3) Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, die Instandsetzung der Mietsache vorzunehmen sofern diese durch Schäden, die der Risikosphäre des Mieters zugeordnet werden können, entstanden sind.

(4) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine zu geben. Sofern diese Termine bereits bei Anmietung feststehen, hat der Vermieter die Termine bei Übergabe der Mietsache mitzuteilen.

(5) Wird die Mietsache zurückgegeben, ohne dass die geschuldeten Arbeiten vom Mieter vorgenommen wurden, so ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen.

(6) Nutzungsausfall und Schadenersatz gehen jederzeit zu Lasten des Mieters.

(7) Eine Kündigungsmöglichkeit einer langfristigen Vermietung besteht nicht.

 

Anfahrt

Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zum Bestimmungsort und kostenlose Parkplätze für Personal, Künstler und Dienstleister. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch entstehenden Kosten (auch denen, welche der Heesen GmbH, deren Mitarbeiter, Dienstleister oder Künstlern anfallen).

 

Nächtigungsspesen

Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 km vom Geschäftssitz der Heesen GmbH entfernt, stellt der Auftraggeber Zweibettzimmer (Kategorie 4 Sterne, inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer), kostenlos für die Anzahl des Personals und Künstlern zur Verfügung. Nebenabsprachen sind schriftlich zu treffen.

 

Besonderheiten am Veranstaltungsort

(1) Ist der Weg zum Bestimmungsort nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, kommt der Auftraggeber für höhere Aufwendungen auf, damit ein Be- und Entladen des Fahrzeuges gewährleistet ist.

(2) Bei Auträgen im Freien, trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall, hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Auftragssumme zu zahlen. Der Arbeitsplatz muss einen befestigten Untergrund haben, überdacht sein, sowie Trockenheit gewährleisten. Der Mietgegenstand (jegliches Equipment) muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für die Heesen GmbH, seine Dienstleister oder Künstler und das Equipment. Nebenabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren.

 

Technische Anforderungen

(1) Stromversorgung: Für die Technik wird eine ausreichende Stromversorgung benötigt. Bei größerem Equipment muss weiterhin für Starkstrom gesorgt werden. Am Stromkreis dürfen keine anderen Stromverbraucher angeschlossen sein. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen. Bei einem Stromausfall (egal aus welchem Grunde), wird zum Schutz der Technik die Dienstleistung sofort eingestellt, ohne Minderung des anschließenden Rechnungsbetrages.

(2) Wird vom Auftraggeber oder dem Inhaber des Bestimmungsortes Technik gestellt, so wird keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienungsfehler übernommen. Die Haftung liegt alleine beim Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber oder die Gäste haben keine Befugnis, die Technik ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

(4) Stromkosten trägt der Auftraggeber.

 

Equipment, Licht- und Tontechnik

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung ihm bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.

(2) Abbildungen, Maße und Gewichte in den Unterlagen des Vermieters sind beispielhaft und nicht maßgebend. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit wird nicht übernommen.

(3) Der Vermieter bemüht sich, den einwandfreien Zustand der Mietsache zu gewährleisten, sowie Reservierungen und Zustellungen vereinbarungsgemäß durchzuführen.

(4) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse wie: z.B. höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen, entbinden den Vermieter von der Leistung.

 

Anmeldung der Veranstaltung

(1) Der Auftraggeber sorgt alleinig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) und trägt alle anfallenden Kosten der Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. 

Nebenabsprachen sind schriftlich zu treffen.

(2) Alle anderen Genehmigungen holt der Veranstalter ein und schließt Versicherungen für seine Veranstaltung ab. Die Kosten hierfür trägt er selbst.

 

Rückgabe der Mietgegenstände

(1) Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem, sowie einwandfreiem Zustand an den Vermieter (während der Öffnungszeiten), spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bis 12:00 Uhr, zurückzugeben. Ein Termin muss vereinbart werden.

(2) Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auch auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör. Der Mieter hat die Kosten der defekten Mietgegenstände zu ersetzen. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände, da nicht alle Mängel ersichtlich sind. Später festgestellte Mängel können gegenüber dem Mieter jederzeit geltend gemacht werden.

 

Haftung

Sobald der Mietgegenstand aufgebaut oder übergeben ist, trägt der Auftraggeber bis hin zum Abbau oder der Rückgabe des Mietgegenstandes (für Verlust und Beschädigung zum Neuwert/Reparaturpreis) die Haftung. Auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte der Mietgegenstand durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.), wird dem Auftraggeber/Kunden die Reinigung nachträglich in Rechnung gestellt. Jegliche vordefinierte Reinigungsleistung tritt nur bei üblicher Verschmutzung in Kraft.

 

Vergütung, Verzug, Einreden, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Sofern eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, richtet sich diese nach den aktuellen Preislisten des Vermieters, bzw. nach aktuellen Mietpreisen, wenn Equipment hinzu gemietet werden muss. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse oder die Hinterlegung einer Sicherheit nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen.

(2) Im Falle nicht fristgerechter Zahlung innerhalb von 10 Werktagen nach der Veranstaltung, schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von 8,5%. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber/Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten und von der Heesen GmbH anerkannt sind. Eine Abtretung von Forderungen des Auftraggeber/Kunden gegen die Heesen GmbH ist nicht gestattet.

 

Stornierungen seitens des Auftraggebers

Der Auftraggeber/Kunde trägt die Kosten der Stornierung. Diese betragen

50% Stornierungsgebühr auf die vertragliche Gesamtsumme bei Stornierungen bis zu 90 Tage vor der Veranstaltung

70% Stornierungsgebühr auf die vertragliche Gesamtsumme bei Stornierungen bis zu 60 Tage vor der Veranstaltung

90% Stornierungsgebühr auf die vertragliche Gesamtsumme bei Stornierungen bis zu 20  Tage vor der Veranstaltung

100% Stornierungsgebühr auf die vertragliche Gesamtsumme bei Stornierungen ab 19 Tage vor der Veranstaltung

Sollten der Firma Heesen GmbH höhere Kosten entstanden sein, sind diese durch den Kunden zu tragen.

 

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Wenn der Auftraggeber/Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, besteht das Widerrufsrecht nicht.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Heesen GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief (Einschreiben, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Für eine Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Der Kunde der Heesen GmbH hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall, spätestens binnen sieben Tagen, ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde haftet für den Rücktransport alleinig.

Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen.

 

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Mönchengladbach. Es gilt deutsches Recht.

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